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SANIERUNGS- UND MASSNAHMENPLAN

Erst verstehen, dann sinnvoll sanieren.

Der technische Sanierungs- und Maßnahmenplan schafft Klarheit über den Zustand Ihrer Immobilie, sinnvolle Maßnahmen, technische Abhängigkeiten und die richtige Reihenfolge. So können Sie fundiert entscheiden, bevor unnötige Kosten oder vermeidbare Folgeschäden entstehen.

Unabhängige technische Beratung· Mehr als 10 Jahre Erfahrung · Fokus auf Bestandsimmobilien

01WARUM REIHENFOLGE ZÄHLT

Eine falsche Reihenfolge wird bei einer Sanierung schnell teuer.

Bei einer Sanierung hängen viele Maßnahmen technisch voneinander ab. Werden einzelne Arbeiten ohne Gesamtüberblick beauftragt, können Doppelarbeiten, unnötige Kosten oder neue Schäden entstehen. Der Sanierungs- und Maßnahmenplan betrachtet deshalb nicht nur einzelne Bauteile, sondern das Gebäude und die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang.

02LEISTUNGSUMFANG

Was Sie mit dem Maßnahmenplan erhalten

  1. 01Aufnahme und technische Einordnung des vorhandenen Gebäudezustands
  2. 02Sichtprüfung der relevanten Bauteile und erkennbaren Auffälligkeiten
  3. 03Auswertung vorhandener Pläne, Fotos, Angebote oder weiterer Unterlagen
  4. 04Zusammenstellung der technisch sinnvollen Maßnahmen
  5. 05Priorisierung nach Dringlichkeit und Bedeutung
  6. 06Darstellung wichtiger technischer Abhängigkeiten
  7. 07Empfehlung einer sinnvollen Reihenfolge
  8. 08Grobe Kostenkorridore zur ersten Budgetorientierung
  9. 09Hinweise auf zusätzlich erforderliche Fachplanungen oder Untersuchungen
  10. 10Schriftlicher Sanierungs- und Maßnahmenplan als verständliche Entscheidungsgrundlage
  11. 11Persönliche Besprechung der Ergebnisse
03ZIELGRUPPEN

Für wen ist der Sanierungs- und Maßnahmenplan geeignet?

K-01
Käufer einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie
K-02
Eigentümer, die eine größere Sanierung vorbereiten
K-03
Familien, die Maßnahmen über mehrere Jahre verteilen möchten
K-04
Eigentümer mit begrenztem Budget und unklarer Priorisierung
K-05
Erbengemeinschaften oder neue Eigentümer mit Entscheidungsbedarf
K-06
Kunden, die bereits unterschiedliche Angebote oder Empfehlungen erhalten haben
04ABLAUF

So entsteht Ihr Sanierungs- und Maßnahmenplan

01

Projektanfrage

Sie beschreiben das Objekt, Ihre Ziele und die aktuelle Situation.
02

Telefonisches Vorgespräch

Wir grenzen Aufgabenstellung, Objekt und benötigten Leistungsumfang organisatorisch ein. Das Vorgespräch enthält noch keine technische Bewertung.
03

Angebot und Beauftragung

Sie erhalten ein konkretes Angebot mit Leistungsumfang und Preis.
04

Technische Bestandsaufnahme

Das Objekt und die vorhandenen Unterlagen werden entsprechend dem vereinbarten Umfang geprüft.
05

Maßnahmenplan und Ergebnisbesprechung

Sie erhalten eine verständliche Ausarbeitung mit Prioritäten, Reihenfolge, Abhängigkeiten und Kostenkorridoren.
05KLARE ABGRENZUNG

Was der Maßnahmenplan leistet – und was nicht

Der Sanierungs- und Maßnahmenplan ist eine technische Entscheidungs- und Strukturierungsgrundlage. Er ersetzt keine genehmigungspflichtige Planung, Statik, Energieberatung, Förderberatung oder Fachplanung. Wenn solche Leistungen erforderlich sind, weisen wir darauf hin. Geeignete externe Fachpartner können bei Bedarf gesondert eingebunden werden.

UNABHÄNGIGKEIT

Die Umsetzung und Beauftragung der empfohlenen Maßnahmen entscheiden Sie selbst. LB Bauberatung bleibt dabei unabhängig und erhält keine Provision von ausführenden Unternehmen.

06OPTIONALE UNTERSTÜTZUNG

Nach dem Maßnahmenplan weiter unterstützt

Auf Wunsch unterstützt LB Bauberatung Sie anschließend bei der technischen Einordnung von Angeboten, bei vereinbarten Qualitätskontrollen und bei wichtigen Entscheidungspunkten während der Sanierung. Der genaue Umfang wird vorab eindeutig vereinbart.

07PREIS

Investition in eine klare Sanierungsentscheidung

Der genaue Leistungsumfang hängt unter anderem von Größe und Art der Immobilie, Aufgabenstellung, Einsatzort, vorhandenen Unterlagen und erforderlichen Terminen ab. Nach Prüfung Ihrer Projektanfrage erhalten Sie ein konkretes Angebot.

PREIS / ABSanierungs- und Maßnahmenplanab 2.490 € brutto
08HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Sanierungs- und Maßnahmenplan

Eine normale Beratung beantwortet meist einzelne Fragen. Der Maßnahmenplan betrachtet das Gebäude und die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang und liefert eine schriftliche, strukturierte Entscheidungsgrundlage mit Prioritäten, Reihenfolge und Kostenkorridoren.
In der Regel ist eine Bestandsaufnahme vor Ort sinnvoll, um den Zustand realistisch einzuordnen. Der genaue Umfang wird vorab vereinbart und richtet sich nach Objekt und Aufgabenstellung.
Nein. LB Bauberatung führt keine Handwerksarbeiten aus und erstellt keine Handwerkerangebote. Der Plan liefert technisch begründete Maßnahmen und grobe Kostenkorridore zur Orientierung.
Nein. Die angegebenen Kostenkorridore dienen der ersten Budgetorientierung. Verbindliche Preise ergeben sich erst aus konkreten Angeboten ausführender Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt über eine Sichtprüfung der zugänglichen Bauteile und die Auswertung vorhandener Unterlagen. Verdeckte oder nicht zugängliche Schäden können dabei nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei Bedarf weisen wir auf zusätzlich erforderliche Untersuchungen hin.
Ja. Der Maßnahmenplan priorisiert Maßnahmen nach Dringlichkeit und zeigt technische Abhängigkeiten auf. So lässt sich eine sinnvolle Reihenfolge auch über mehrere Jahre planen.
Der Maßnahmenplan ersetzt diese Fachleistungen nicht. Wenn sie erforderlich sind, weisen wir darauf hin. Geeignete externe Fachpartner können bei Bedarf gesondert eingebunden werden.
Auf Wunsch unterstützt LB Bauberatung Sie anschließend bei der technischen Einordnung von Angeboten, bei vereinbarten Qualitätskontrollen und an wichtigen Entscheidungspunkten. Der genaue Umfang wird vorab eindeutig vereinbart.
09PROJEKTANFRAGE

Schaffen Sie Klarheit, bevor Sie mit der Sanierung beginnen.

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir prüfen anschließend, welcher Leistungsumfang für Ihre Immobilie sinnvoll ist.

Mit der Anfrage entsteht noch kein Auftrag. Fachliche Leistungen beginnen erst nach einem konkreten Angebot und Ihrer ausdrücklichen Beauftragung.